Unterlagen Ihrer Immobilie

Für die meisten Käufer von Immobilien, sei es eine Eigentumswohnung oder ein Einfamilienhaus o.ä. ist es ein "erstes Mal". Das heißt, es wird Neuland betreten
und es gibt kaum Literatur oder Fachpresse, in der man sich Anleitungen oder Leitfäden selber erarbeiten kann. Selbst wenn man sich ein gutes Schema erarbeitet hat, ist es meist schwierig die Informationen zu verstehen und rechtlich oder auch wertrelevant einzuordnen.

Die Hoffnung, von dem Notar, den man als Käufer auch i.d.R. bezahlt umfänglich beraten zu werden, erfüllt sich oft nicht im ausreichendem Maße. Der Notar ist verantwortlich für eine privatrechtlich korrekte Abwicklung des Kaufvorganges.
Auch überprüft der Notar nicht die baurechtlichen Aspekte der Immobilie.


Ist meine Immobilie baurechtlich genehmigt? Welche im Grundbuch eingetragenen Rechte  beeinflussen den Wert? Welche Unterlagen sollte mir der Verkäufer vor Kaufvertragsunterzeichnung zur Verfügung stellen? Gibt es Beschränkungen für meine Immobilie, die durch Verordnungen des Landes Berlin/Brandenburg enstanden sind? Gibt es Belastungen zu ungunsten meines Grundstückes, die nicht im Grundbuch vermerkt sind?


Wie auch in anderen Bereichen sind die Regelungen für das allgemeine Grundstücksrecht in Deutschland nicht einheitlich geregelt. Viele Regelungen sind historisch bedingt und andere Regelungen sind erst in vergangener Zeit neu hinzugekommen.


Die oben gestellten Fragen und angesprochenen Unterlagen werden auch in spezifizierter Form bei einer Immobilienbewertung relevant.